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Deutschland · KfW 458 · BAFA-Rahmen

Deutschland: 70 % ist die Decke, nicht der Startwert

Der KfW-Zuschuss 458 setzt sich aus vier Bausteinen zusammen und ist auf 70 % von höchstens 30.000 € förderfähigen Kosten begrenzt. Der höchstmögliche Zuschuss für die erste Wohneinheit beträgt damit 21.000 €. Geprüft am 26.10.2026.

Grundförderung
30 %
Effizienzbonus
+ 5 %
Geschwindigkeitsbonus
+ 20 %
Einkommensbonus
+ 30 %
BausteinSatzBedingung
Grundförderung30 %Förderfähige neue Heizung im Bestandsgebäude. Gilt für Eigentümer, auch für Vermieter.
Effizienzbonus5 %Wärmepumpe nutzt Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme oder ein natürliches Kältemittel.
Klimageschwindigkeitsbonus20 %Selbstnutzende Eigentümer ersetzen eine noch funktionierende Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung. Nur bis Ende 2028 in dieser Höhe, danach sinkt der Satz.
Einkommensbonus30 %Selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 € pro Jahr.
Obergrenze70 % gesamtDie Summe aller Bausteine wird bei 70 % gekappt, auch wenn die Addition 85 % ergibt.
Kostendeckel30.000 €Förderfähig sind höchstens 30.000 € für die erste Wohneinheit. Teurer darf die Anlage sein, gefördert wird nur bis zum Deckel.

Antrag in fünf Schritten

  1. 1

    Angebot vom Fachbetrieb einholen

    Der Liefer- und Leistungsvertrag braucht eine aufschiebende Klausel: Er gilt erst, wenn die KfW zugesagt hat. Ohne diese Klausel ist die Förderung gefährdet.

  2. 2

    Fachbetrieb oder Energieberater bestätigt

    Eine Bestätigung zum Antrag (BzA) wird erstellt. Sie bescheinigt, dass die geplante Anlage die technischen Mindestanforderungen erfüllt.

  3. 3

    Zuschuss bei der KfW beantragen

    Antrag im KfW-Zuschussportal, Programm 458, vor Beginn der Maßnahme. Als Beginn zählt die verbindliche Beauftragung.

  4. 4

    Zusage abwarten, dann umsetzen

    Nach der Zusage wird eingebaut. Eigenleistung und Barzahlung ohne Rechnung machen Kosten schnell unförderfähig.

  5. 5

    Nachweise einreichen, Auszahlung erhalten

    Rechnungen und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) gehen an die KfW. Der Zuschuss wird danach ausgezahlt, er wird nicht vorab überwiesen.

Rechenbeispiel mit 25.000 € Angebot

FallSatzZuschussEigenanteil
Nur Grundförderung30 %7.500 €17.500 €
Plus Effizienz und Geschwindigkeit55 %13.750 €11.250 €
Alle Bausteine, Kappe greift70 %17.500 €7.500 €

KfW oder BAFA: Wer zahlt was

Der Heizungszuschuss läuft über die KfW, Programm 458. Das BAFA fördert andere Maßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, etwa Dämmung und Heizungsoptimierung. Beide Stellen teilen sich das Programm, der Antrag für die Wärmepumpe gehört zur KfW.

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Häufige Fragen

Bekommen Vermieter die Boni?

Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %. Einkommens- und Geschwindigkeitsbonus sind an Selbstnutzung gebunden.

Was passiert ab 2029 mit dem Geschwindigkeitsbonus?

Der Satz von 20 % gilt bis Ende 2028. Danach sinkt er stufenweise. Wer den Bonus mitnehmen will, plant den Austausch bis 2028.

Gilt der Deckel pro Haus oder pro Wohnung?

30.000 € gelten für die erste Wohneinheit. Für weitere Wohneinheiten gelten abgestufte, niedrigere Höchstbeträge.

Quellen: KfW, Programm 458 Heizungsförderung für Privatpersonen (kfw.de), und BAFA, Bundesförderung für effiziente Gebäude (bafa.de). Geprüft am 26.10.2026. Diese Seite ist eine Schätzungshilfe, keine Förderzusage.